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Grundstücksvermessung

Der Vermesser war auf unserem Grundstück. Da wir mit zwei weiteren Parteien ein riesiges Stück Land gekauft haben, muss es nun entsprechend des Notarvertrags zwischen uns aufgeteilt werden. Dafür ist der Vermesser da. Dieser setzt nun die einzelnen Grenzsteine auf die Grundstücke.

Zu besprechen gab es mit dem Vermesser nicht viel. Er erhielt von uns die Aufteilungszeichnung vom Notar. Dann wurde geklärt, wie bei einer Mehr- oder Mindermessung die Quadratmeter verteilt werden sollen, ob eine digitale oder Papierkarte der Vermessung verlangt wird und ob es gewünscht ist, bei dem ideell geteilten Grundstück auch Grenzsteine gesetzt werden sollen.

Erst einmal zu dem Punkt, was eine reelle Teilung und eine ideelle Teilung eines Grundstücks ist. Sicherlich kann ein Mann vom Fach das besser erklären als ich, aber laienhaft ausgedrückt geht es darum, das nicht alle Grundstücke reell geteilt werden können und ob dies geht, hängt von dem jeweiligen Bebauungsplan des Gebiets ab, wo gebaut werden soll. In unserem Fall beträgt die Mindestgrundstücksgröße, damit reell geteilt werden kann, 1500 Quadratmeter. Wir liegen mit 1100 qm etwas darunter. Darum kann ist bei uns nur eine ideelle Grundstücksteilung mit unserem Nachbarn möglich. Hierbei werden in der Regel keine Grenzsteine gesetzt, sondern stattdessen wohl nur einfache Holzpflöcke mit rosa Farbe oben drauf. Wenn diese nicht vom Bagger weggebaggert werden, dann sind diese spätestens nach 3 Jahren weggemodert. Rein rechtlich haben die auf Wunsch gesetzten Grenzsteine keine Wirkung, aber man beugt evtl. Streitigkeiten mit seinem neuen Nachbarn vor.

Ansonsten ist kein großer Unterschied mehr vorhanden zwischen einer reellen und ideellen Teilung. Ein klitzekleiner Nachteil sei noch erwähnt: Wenn der Nachbar, mit dem man auf dem ideell geteilten Grundstück wohnt, irgendwann die städtischen Abgaben, wie Müllabfuhr, Grundsteuer, Abwasser, usw., nicht mehr bezahlt, dann kann die Stadt die Abgaben bei der anderen Partei einfordern. Aber wenn es soweit kommen sollte, dass diese Abgaben nicht mehr bezahlt werden können, dann ist das Haus eher Zwangsversteigert, bevor die erste Rechnung kommt.

Warum sich Mehr- oder Minderquadratmeter bei einem Grundstück ergeben, ist auch einfach erklärt. Das gesamte Grundstück wurde das letzte mal vermessen, als es noch kein GPS oder digitale Technik gab. Daher kann es sein, dass wir etwas weniger Grund bekommen, als wir eigentlich bezahlt haben. Aber in der Regel soll es sich dabei um eine Abweichung von unter 1% handeln, was bei uns gerade mal einen Quadratmeter ausmachen würde.

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